Buchholz-Strom „Basis-Zweitarif”
Mit einem Doppeltarifzähler die Niedrigtarifzeit nutzen.
Falls Ihr jährlicher Stromverbrauch größtenteils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr entsteht, sind die Entscheidung für einen Doppeltarifzähler und der damit verbundene Tarif Buchholz-Strom „Basis Zweitarif“ genau das richtige für Sie.
Bei diesem Tarif wird zwischen Hochtarifzeit (HT) und Niedrigtarifzeit (NT) unterschieden. Die HT bezieht sich auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr und die NT von 22 bis 6 Uhr. Um diesen Tarif anwenden zu können, muss zunächst eine Absprache mit den Stadtwerken sowie ein Einbau eines Doppeltarifzählers erfolgen.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und stehen Ihnen für eine Tarifberatung jederzeit gern zur Verfügung.
Stand 01.01.2011 (Grund- und Ersatzversorgung). Alle Preise sind gerundete Werte und beinhalten 19% Umsatzsteuer. In den Strompreisen ist die Ökosteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh enthalten. Rechtsgrundlage der Verträge ist die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV).
